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Aufbewahrungs­fristen

Wie lange muss ich diese Unterlage aufbewahren, und ab wann darf sie weg?

Gerechnet wird ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Unterlage entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO). Jede Frist endet deshalb an einem 31. Dezember. Über allem steht die Ablaufhemmung des § 147 Abs. 3 Satz 5 AO: Solange die Festsetzungsfrist offen ist, läuft die Aufbewahrungsfrist weiter.

Die anderen beiden Bereiche