Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere beweiskräftige Unterlage beim …
Wie lange sind diese Unterlagen aufzubewahren?
- Unterlagenart
- Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere beweiskräftige Unterlage beim Leistungsempfänger, der nicht Unternehmer ist oder die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet
- Dauer
- 2 Jahre
- Fundstelle
- § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG
- Fristbeginn
- Mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist (§ 14b Abs. 1 Satz 3 UStG).