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Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere beweiskräftige Unterlage beim …

Wie lange sind diese Unterlagen aufzubewahren?

Unterlagenart
Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere beweiskräftige Unterlage beim Leistungsempfänger, der nicht Unternehmer ist oder die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet
Dauer
2 Jahre
Fundstelle
§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG
Fristbeginn
Mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist (§ 14b Abs. 1 Satz 3 UStG).

Nach Jahrgang

202620252024202320222021202020192018201720162015201420132012201120102009200820072006200520042003200220012000