Buchungsbelege
Wie lange sind diese Unterlagen aufzubewahren?
- Unterlagenart
- Buchungsbelege
- Dauer
- 8 Jahre
- Fundstelle
- § 147 Abs. 3 Satz 1 AO
- Fristbeginn
- Mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem der Buchungsbeleg entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO).
Wie lange sind diese Unterlagen aufzubewahren?