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Rechnungen: das Doppel der selbst ausgestellten und alle erhaltenen Rechnungen

Wie lange sind diese Unterlagen aufzubewahren?

Unterlagenart
Rechnungen: das Doppel der selbst ausgestellten und alle erhaltenen Rechnungen
Dauer
8 Jahre
Fundstelle
§ 14b Abs. 1 Satz 1 UStG
Fristbeginn
Mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist (§ 14b Abs. 1 Satz 3 UStG).

Nach Jahrgang

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