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Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte …

Wie lange sind diese Unterlagen aufzubewahren?

Unterlagenart
Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
Dauer
10 Jahre
Fundstelle
§ 147 Abs. 3 Satz 1 AO
Fristbeginn
Mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt worden ist (§ 147 Abs. 4 AO).

Nach Jahrgang

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