Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte …
Wie lange sind diese Unterlagen aufzubewahren?
- Unterlagenart
- Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
- Dauer
- 10 Jahre
- Fundstelle
- § 147 Abs. 3 Satz 1 AO
- Fristbeginn
- Mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt worden ist (§ 147 Abs. 4 AO).