Alle Werkzeuge →

Pflichtenkalender

Termine, die im Gesetz auf einen Kalendertag fallen. Zum Abonnieren, kostenlos und ohne Anmeldung.

Jeder Kalender ist eine Adresse, die Sie einmal in Ihr Kalenderprogramm eintragen. Danach stehen die Termine dort, auch die der kommenden Jahre: Der Kalender wird bei jedem Abruf neu gerechnet, und die Werktagsregel des § 108 Abs. 3 AO ist dabei schon angewandt.

Was hier nicht steht

Nur Pflichten, deren Termin im Gesetz auf einem Kalendertag liegt. Die jährliche Unterweisung nach § 4 DGUV Vorschrift 1 zum Beispiel ist eine echte Pflicht und fehlt trotzdem: Ihr Termin hängt am Tag der letzten Unterweisung, den nur der Betrieb kennt. Ein Kalender, der sie auf einen erfundenen Tag legte, wäre schlechter als keiner. Solche Fristen stehen im Lexikon und werden von den Rechnern gerechnet.

Was gespeichert wird

Nichts. Kein Konto, kein Schlüssel in der Adresse, keine Abrufzählung. Die Termine stehen im Gesetz und sind für jeden dieselben; ein Zugang davor wäre ein Konto, das wir führen müssten, und ein Schlüssel in der Adresse ein Personenbezug in einer Datei, die auf fremden Servern liegt.

Diese Kalender tragen gesetzliche Termine und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Festsetzung Ihres Finanzamts.