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Ablauf der Aufbewahrungs­fristen

Welche Unterlagen darf ich zum Jahresende vernichten?

Aufbewahrungsfristen laufen zum Schluss eines Kalenderjahrs ab (§ 147 Abs. 4 AO). Der Kalender trägt für jeden 31. Dezember ein, welcher Jahrgang welcher Unterlagenart dann sein Fristende erreicht.

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Kostenlos und ohne Anmeldung. Die Adresse bleibt gültig; neue Jahre kommen von selbst dazu, weil der Kalender bei jedem Abruf neu gerechnet wird.

Die Termine

Für wen: Alle, die Bücher führen oder Belege aufbewahren müssen.

2025

FälligTerminFundstelle
31. Dezember 2025Aufbewahrungsfrist endet: 2 Jahre, Jahrgang 2023§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG
31. Dezember 2025Aufbewahrungsfrist endet: 6 Jahre, Jahrgang 2019§ 147 Abs. 1 Nr. 2 AO
31. Dezember 2025Aufbewahrungsfrist endet: 8 Jahre, Jahrgang 2017§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
31. Dezember 2025Aufbewahrungsfrist endet: 10 Jahre, Jahrgang 2015§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

2026

FälligTerminFundstelle
31. Dezember 2026Aufbewahrungsfrist endet: 2 Jahre, Jahrgang 2024§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG
31. Dezember 2026Aufbewahrungsfrist endet: 6 Jahre, Jahrgang 2020§ 147 Abs. 1 Nr. 2 AO
31. Dezember 2026Aufbewahrungsfrist endet: 8 Jahre, Jahrgang 2018§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
31. Dezember 2026Aufbewahrungsfrist endet: 10 Jahre, Jahrgang 2016§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

2027

FälligTerminFundstelle
31. Dezember 2027Aufbewahrungsfrist endet: 2 Jahre, Jahrgang 2025§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG
31. Dezember 2027Aufbewahrungsfrist endet: 6 Jahre, Jahrgang 2021§ 147 Abs. 1 Nr. 2 AO
31. Dezember 2027Aufbewahrungsfrist endet: 8 Jahre, Jahrgang 2019§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
31. Dezember 2027Aufbewahrungsfrist endet: 10 Jahre, Jahrgang 2017§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

2028

FälligTerminFundstelle
31. Dezember 2028Aufbewahrungsfrist endet: 2 Jahre, Jahrgang 2026§ 14b Abs. 1 Satz 5 UStG
31. Dezember 2028Aufbewahrungsfrist endet: 6 Jahre, Jahrgang 2022§ 147 Abs. 1 Nr. 2 AO
31. Dezember 2028Aufbewahrungsfrist endet: 8 Jahre, Jahrgang 2020§ 147 Abs. 1 Nr. 4 AO
31. Dezember 2028Aufbewahrungsfrist endet: 10 Jahre, Jahrgang 2018§ 147 Abs. 1 Nr. 1 AO

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Dieser Kalender trägt gesetzliche Termine und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Maßgeblich sind der Gesetzestext und die Festsetzung Ihres Finanzamts.