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Grundbuch­berichtigung: zwei Jahre gebührenfrei

Wie lange bleibt die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall gebührenfrei? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 15.06.2026.

Die Frist endet mit Ablauf des

15. Juni 2028

Der Rechenweg

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (15.06.2026) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 16.06.2026.
  2. § 188 Abs. 2 BGBDie Frist von 2 Jahren endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag durch seine Zahl entspricht: 15.06.2028.

Woraus das folgt

Zwei Jahre ab dem Todestag. Wird die Berichtigung des Grundbuchs innerhalb dieser Frist beantragt, fällt für die Eintragung der Erben keine Gebühr an (Nr. 14110 KV GNotKG).

Zu beachten
Die Werktagsregel des § 193 BGB wird hier NICHT angewandt: Die zwei Jahre bemessen eine Gebührenbefreiung und keine Frist, in der etwas zu tun wäre, das sonst verfällt. Der Antrag selbst kostet auch danach nichts, nur die Eintragung wird gebührenpflichtig.

Anderer Tag, andere Frist

Dieselbe Rechnung mit Ihrem eigenen Datum, ohne dass etwas gespeichert wird:

Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach Nr. 14110 KV GNotKG (Anlage 1); maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.