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Grundbuch­berichtigung: zwei Jahre gebührenfrei

Wie lange bleibt die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall gebührenfrei?

Grundlage: Nr. 14110 KV GNotKG (Anlage 1). Wählen Sie das Jahr des Ereignisses.

Wählen Sie einen Tag vom 01.01.2023 bis 31.12.2028.

Nach Jahr

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