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Grundbuch­berichtigung: zwei Jahre gebührenfrei

Wie lange bleibt die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall gebührenfrei?

Zwei Jahre ab dem Todestag. Wird die Berichtigung des Grundbuchs innerhalb dieser Frist beantragt, fällt für die Eintragung der Erben keine Gebühr an (Nr. 14110 KV GNotKG).

Der Tag des Erbfalls, nicht der Tag Ihrer Kenntnis davon.

Fundstellen

Die Werktagsregel des § 193 BGB wird hier NICHT angewandt: Die zwei Jahre bemessen eine Gebührenbefreiung und keine Frist, in der etwas zu tun wäre, das sonst verfällt. Der Antrag selbst kostet auch danach nichts, nur die Eintragung wird gebührenpflichtig.

Wenn aus der Frist ein Vorgang wird

ErbKlarErbKlar bereitet Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament und Erbschein digital vor, nennt zu jedem ...erbklar-app.de →

Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.