Grundbuchberichtigung: zwei Jahre gebührenfrei
Wie lange bleibt die Grundbuchberichtigung nach einem Erbfall gebührenfrei? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 29.02.2024.
Die Frist endet mit Ablauf des
28. Februar 2026Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (29.02.2024) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 01.03.2024.
- § 188 Abs. 3 BGBDen 29. gibt es im Zielmonat nicht. Die Frist endet deshalb mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats: 28.02.2026.
Woraus das folgt
Zwei Jahre ab dem Todestag. Wird die Berichtigung des Grundbuchs innerhalb dieser Frist beantragt, fällt für die Eintragung der Erben keine Gebühr an (Nr. 14110 KV GNotKG).
- Nr. 14110 KV GNotKG
- § 187 Abs. 1 BGB
- § 188 Abs. 2 BGB
Zu beachten
Die Werktagsregel des § 193 BGB wird hier NICHT angewandt: Die zwei Jahre bemessen eine Gebührenbefreiung und keine Frist, in der etwas zu tun wäre, das sonst verfällt. Der Antrag selbst kostet auch danach nichts, nur die Eintragung wird gebührenpflichtig.
Die Werktagsregel des § 193 BGB wird hier NICHT angewandt: Die zwei Jahre bemessen eine Gebührenbefreiung und keine Frist, in der etwas zu tun wäre, das sonst verfällt. Der Antrag selbst kostet auch danach nichts, nur die Eintragung wird gebührenpflichtig.
Anderer Tag, andere Frist
Dieselbe Rechnung mit Ihrem eigenen Datum, ohne dass etwas gespeichert wird:
Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach Nr. 14110 KV GNotKG (Anlage 1); maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.