Aufbewahrung: Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und ...
Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.
Unterlagen nach Artikel 15 Absatz 1 und Artikel 163 des Zollkodex der Union
- Frist
- 10 Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Unterlagen entstanden sind
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
- § 147 Abs. 1 Nr. 4a AO
- § 147 Abs. 3 Satz 1 AO
- § 147 Abs. 4 AO
Was hier oft falsch steht
- Die Frist läuft nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO weiter, solange die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch offen ist. Vor dem Vernichten ist das zu prüfen.
- § 147 Abs. 4 AO benennt für diese Unterlagen kein eigenes Anfangsereignis; angesetzt ist deshalb der Auffangfall des Entstehens. Prüfen Sie den Einzelfall.
Das Datum ausrechnen
Aufbewahrungsfristen für GeschäftsunterlagenWie lange muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren?§ 147 Abs. 3 AO →Wenn daraus ein Vorgang wird
PostPilotPostPilot liest Finanzamt-, IHK-, BG- und Gewerbeamt-Schreiben, erkennt Fristen und Beträge und entwirft die ...postpilot-app.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
PostPilot (src/lib/postpilot/aufbewahrung.js) und werden von dort
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