Alle Werkzeuge →

Aufbewahrungs­fristen für Geschäftsunterlagen

Wie lange muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren?

Gerechnet wird ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Unterlage entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO). Wählen Sie die Art der Unterlage und das Jahr.

Das Kalenderjahr, in dem der Beleg entstanden oder die letzte Eintragung erfolgt ist.

Fundstellen

Die Frist läuft nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO weiter, solange die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch offen ist. Vor dem Vernichten ist das zu prüfen.

Wenn aus der Frist ein Vorgang wird

PostPilotPostPilot liest Finanzamt-, IHK-, BG- und Gewerbeamt-Schreiben, erkennt Fristen und Beträge und entwirft die ...postpilot-app.de →

Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.