Aufbewahrung: Rechnungen: das Doppel der selbst ...
Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.
Rechnungen: das Doppel der selbst ausgestellten und alle erhaltenen Rechnungen
- Frist
- 8 Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
- § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG
- § 14b Abs. 1 Satz 1 UStG
- § 14b Abs. 1 Satz 3 UStG
Was hier oft falsch steht
- Die Frist läuft nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO weiter, solange die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch offen ist. Vor dem Vernichten ist das zu prüfen.
- Die Rechnungen müssen für den gesamten Zeitraum die Anforderungen des § 14 Absatz 3 Satz 1 UStG erfüllen; § 147 Abs. 3 AO bleibt unberührt (§ 14b Abs. 1 Satz 2 und 3 UStG).
Das Datum ausrechnen
Aufbewahrungsfristen für GeschäftsunterlagenWie lange muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren?§ 147 Abs. 3 AO →Wenn daraus ein Vorgang wird
PostPilotPostPilot liest Finanzamt-, IHK-, BG- und Gewerbeamt-Schreiben, erkennt Fristen und Beträge und entwirft die ...postpilot-app.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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