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Aufbewahrung: Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere ...

Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.

Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere beweiskräftige Unterlage beim Leistungsempfänger, der nicht Unternehmer ist oder die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet

Frist
2 Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist
Wen es trifft
Betriebe und Selbstständige

Fundstellen

Was hier oft falsch steht

Das Datum ausrechnen

Aufbewahrungsfristen für GeschäftsunterlagenWie lange muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren?§ 147 Abs. 3 AO →

Wenn daraus ein Vorgang wird

PostPilotPostPilot liest Finanzamt-, IHK-, BG- und Gewerbeamt-Schreiben, erkennt Fristen und Beträge und entwirft die ...postpilot-app.de →

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