Aufbewahrung: Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere ...
Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.
Rechnung, Zahlungsbeleg oder andere beweiskräftige Unterlage beim Leistungsempfänger, der nicht Unternehmer ist oder die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich verwendet
- Frist
- 2 Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die Rechnung ausgestellt worden ist
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
- § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG
- § 14b Abs. 1 Satz 5 UStG
- § 14b Abs. 1 Satz 3 UStG
Was hier oft falsch steht
- Die Frist läuft nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO weiter, solange die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch offen ist. Vor dem Vernichten ist das zu prüfen.
- Gilt nur in den Fällen des § 14 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 UStG. Welche Leistungen das sind, steht dort; prüfen Sie es am Gesetzestext.
Das Datum ausrechnen
Aufbewahrungsfristen für GeschäftsunterlagenWie lange muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren?§ 147 Abs. 3 AO →Wenn daraus ein Vorgang wird
PostPilotPostPilot liest Finanzamt-, IHK-, BG- und Gewerbeamt-Schreiben, erkennt Fristen und Beträge und entwirft die ...postpilot-app.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
PostPilot (src/lib/postpilot/aufbewahrung.js) und werden von dort
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Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.