Aufbewahrung: Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe
Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.
Empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe
- Frist
- 6 Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen worden ist
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
- § 147 Abs. 1 Nr. 2 AO
- § 147 Abs. 3 Satz 1 AO
- § 147 Abs. 4 AO
Was hier oft falsch steht
- Die Frist läuft nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO weiter, solange die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch offen ist. Vor dem Vernichten ist das zu prüfen.
- Bei empfangenen Lieferscheinen, die keine Buchungsbelege nach § 147 Abs. 1 Nr. 4 AO sind, endet die Aufbewahrungsfrist bereits mit dem Erhalt der Rechnung (§ 147 Abs. 3 Satz 3 AO).
Das Datum ausrechnen
Aufbewahrungsfristen für GeschäftsunterlagenWie lange muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren?§ 147 Abs. 3 AO →Wenn daraus ein Vorgang wird
PostPilotPostPilot liest Finanzamt-, IHK-, BG- und Gewerbeamt-Schreiben, erkennt Fristen und Beträge und entwirft die ...postpilot-app.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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