Aufbewahrung: Bücher und Aufzeichnungen, Inventare ...
Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.
Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
- Frist
- 10 Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt worden ist
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
- § 147 Abs. 1 Nr. 1 AO
- § 147 Abs. 3 Satz 1 AO
- § 147 Abs. 4 AO
Was hier oft falsch steht
- Die Frist läuft nach § 147 Abs. 3 Satz 5 AO weiter, solange die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer noch offen ist. Vor dem Vernichten ist das zu prüfen.
Das Datum ausrechnen
Aufbewahrungsfristen für GeschäftsunterlagenWie lange muss ich Rechnungen und Belege aufbewahren?§ 147 Abs. 3 AO →Wenn daraus ein Vorgang wird
PostPilotPostPilot liest Finanzamt-, IHK-, BG- und Gewerbeamt-Schreiben, erkennt Fristen und Beträge und entwirft die ...postpilot-app.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
PostPilot (src/lib/postpilot/aufbewahrung.js) und werden von dort
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Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.