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Frist für die Anmeldung einer Wohnung

Bis wann muss ich mich nach einem Umzug ummelden? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 21.08.2027.

Die Frist endet mit Ablauf des

6. September 2027

Der 04.09.2027 wäre der rechnerische letzte Tag; er fällt auf einen Tag, an dem nicht gearbeitet wird.

Der Rechenweg

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (21.08.2027) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 22.08.2027.
  2. § 188 Abs. 2 BGBEine nach Wochen bestimmte Frist endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche, der dem Ereignistag durch seine Benennung entspricht: 04.09.2027.
  3. § 31 Abs. 3 VwVfGDer 04.09.2027 ist ein Samstag: Die Frist endet deshalb erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 31 Abs. 3 VwVfG).

Woraus das folgt

Zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG). Die Anmeldung erfolgt bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde.

Zu beachten
Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG; der Bußgeldrahmen reicht bis 1.000 € (§ 54 Abs. 3 BMG).

Anderer Tag, andere Frist

Dieselbe Rechnung mit Ihrem eigenen Datum, ohne dass etwas gespeichert wird:

Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach § 17 Abs. 1 BMG; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.