Frist für die Anmeldung einer Wohnung
Bis wann muss ich mich nach einem Umzug ummelden?
Zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG). Die Anmeldung erfolgt bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde.
Fundstellen
- § 17 Abs. 1 BMG
- § 31 Abs. 3 VwVfG
- § 187 Abs. 1 BGB
Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG; der Bußgeldrahmen reicht bis 1.000 € (§ 54 Abs. 3 BMG).
Wenn aus der Frist ein Vorgang wird
AntragsWerk24AntragsWerk24 füllt die Formulare für Umzug und Gewerbe aus einmal erfassten Angaben, nennt zu jedem Vorgang ...antragswerk24.de →Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.