Frist für die Anmeldung einer Wohnung
Bis wann muss ich mich nach einem Umzug ummelden? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 17.08.2023.
Die Frist endet mit Ablauf des
31. August 2023Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (17.08.2023) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 18.08.2023.
- § 188 Abs. 2 BGBEine nach Wochen bestimmte Frist endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche, der dem Ereignistag durch seine Benennung entspricht: 31.08.2023.
Woraus das folgt
Zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 Abs. 1 BMG). Die Anmeldung erfolgt bei der Meldebehörde der neuen Gemeinde.
- § 17 Abs. 1 BMG
- § 31 Abs. 3 VwVfG
- § 187 Abs. 1 BGB
Zu beachten
Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG; der Bußgeldrahmen reicht bis 1.000 € (§ 54 Abs. 3 BMG).
Wer die Frist versäumt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG; der Bußgeldrahmen reicht bis 1.000 € (§ 54 Abs. 3 BMG).
Anderer Tag, andere Frist
Dieselbe Rechnung mit Ihrem eigenen Datum, ohne dass etwas gespeichert wird:
Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach § 17 Abs. 1 BMG; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.