Widerspruchsfrist im Sozialrecht
Bis wann kann ich gegen einen Bescheid der Krankenkasse oder Rentenversicherung Widerspruch einlegen? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 31.10.2028.
Die Frist endet mit Ablauf des
30. November 2028Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (31.10.2028) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 01.11.2028.
- § 188 Abs. 3 BGBDen 31. gibt es im Zielmonat nicht. Die Frist endet deshalb mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats: 30.11.2028.
Woraus das folgt
Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Der Tag der Bekanntgabe zählt nicht mit; fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags.
- § 84 Abs. 1 SGG
- § 64 Abs. 3 SGG
- § 187 Abs. 1 BGB
- § 188 Abs. 2 BGB
Zu beachten
§ 84 SGG gilt für Bescheide von Behörden. Ein privater Versicherer erlässt keinen Verwaltungsakt; dort gilt diese Frist nicht.
§ 84 SGG gilt für Bescheide von Behörden. Ein privater Versicherer erlässt keinen Verwaltungsakt; dort gilt diese Frist nicht.
Anderer Tag, andere Frist
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Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach § 84 Abs. 1 SGG; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.