Widerspruchsfrist im Sozialrecht
Bis wann kann ich gegen einen Bescheid der Krankenkasse oder Rentenversicherung Widerspruch einlegen?
Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Der Tag der Bekanntgabe zählt nicht mit; fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags.
Fundstellen
- § 84 Abs. 1 SGG
- § 64 Abs. 3 SGG
- § 187 Abs. 1 BGB
- § 188 Abs. 2 BGB
§ 84 SGG gilt für Bescheide von Behörden. Ein privater Versicherer erlässt keinen Verwaltungsakt; dort gilt diese Frist nicht.
Wenn aus der Frist ein Vorgang wird
WiderspruchWerkWiderspruch-as-a-Service gegen Bescheide: Widerspruchsfrist (1 Monat ab Bekanntgabe) berechnen, die typischen ...widerspruchwerk.de → PflegegradKlarWiderspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid: Widerspruchsfrist (1 Monat ab Bekanntgabe) berechnen, typische ...pflegegradklar.de →Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.