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Widerspruchsfrist im Sozialrecht

Bis wann kann ich gegen einen Bescheid der Krankenkasse oder Rentenversicherung Widerspruch einlegen? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 25.10.2028.

Die Frist endet mit Ablauf des

27. November 2028

Der 25.11.2028 wäre der rechnerische letzte Tag; er fällt auf einen Tag, an dem nicht gearbeitet wird.

Der Rechenweg

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (25.10.2028) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 26.10.2028.
  2. § 188 Abs. 2 BGBDie Frist von 1 Monat endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag durch seine Zahl entspricht: 25.11.2028.
  3. § 64 Abs. 3 SGGDer 25.11.2028 ist ein Samstag: Die Frist endet deshalb erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 64 Abs. 3 SGG).

Woraus das folgt

Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 84 Abs. 1 SGG). Der Tag der Bekanntgabe zählt nicht mit; fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen bundesweiten Feiertag, endet die Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags.

Zu beachten
§ 84 SGG gilt für Bescheide von Behörden. Ein privater Versicherer erlässt keinen Verwaltungsakt; dort gilt diese Frist nicht.

Anderer Tag, andere Frist

Dieselbe Rechnung mit Ihrem eigenen Datum, ohne dass etwas gespeichert wird:

Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach § 84 Abs. 1 SGG; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.