Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft
Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 19.09.2028.
Die Frist endet mit Ablauf des
31. Oktober 2028Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (19.09.2028) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 20.09.2028.
- § 188 Abs. 2 BGBEine nach Wochen bestimmte Frist endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche, der dem Ereignistag durch seine Benennung entspricht: 31.10.2028.
Der andere Fall
Auslandsbezug: letzter Wohnsitz des Erblassers im Ausland oder eigener Aufenthalt im Ausland
Dann endet die Frist am
19. März 2029Grundlage: § 1944 Abs. 3 BGB
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (19.09.2028) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 20.09.2028.
- § 188 Abs. 2 BGBDie Frist von 6 Monaten endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag durch seine Zahl entspricht: 19.03.2029.
Woraus das folgt
Sechs Wochen ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung erfahren haben (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sechs Monate sind es, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich beim Fristbeginn im Ausland aufhielten (§ 1944 Abs. 3 BGB).
- § 1944 Abs. 1 BGB
- § 1944 Abs. 3 BGB
- § 193 BGB
- § 187 Abs. 1 BGB
Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt und muss dort innerhalb der Frist eingehen. Sie ist notariell zu beglaubigen oder zur Niederschrift des Gerichts zu erklären.
Anderer Tag, andere Frist
Dieselbe Rechnung mit Ihrem eigenen Datum, ohne dass etwas gespeichert wird:
Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach § 1944 Abs. 1 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.