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Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft

Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen?

Sechs Wochen ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung erfahren haben (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sechs Monate sind es, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich beim Fristbeginn im Ausland aufhielten (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Nicht der Todestag, sondern der Tag, an dem Sie von Erbfall und Berufungsgrund erfahren haben.

Fundstellen

Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt und muss dort innerhalb der Frist eingehen. Sie ist notariell zu beglaubigen oder zur Niederschrift des Gerichts zu erklären.

Wenn aus der Frist ein Vorgang wird

ErbKlarErbKlar bereitet Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament und Erbschein digital vor, nennt zu jedem ...erbklar-app.de →

Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.