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Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft

Wie lange kann ich ein Erbe ausschlagen? Angenommen, das maßgebliche Ereignis liegt am 31.12.2026.

Die Frist endet mit Ablauf des

11. Februar 2027

Der Rechenweg

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (31.12.2026) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 01.01.2027.
  2. § 188 Abs. 2 BGBEine nach Wochen bestimmte Frist endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche, der dem Ereignistag durch seine Benennung entspricht: 11.02.2027.

Der andere Fall

Auslandsbezug: letzter Wohnsitz des Erblassers im Ausland oder eigener Aufenthalt im Ausland

Dann endet die Frist am

30. Juni 2027

Grundlage: § 1944 Abs. 3 BGB

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (31.12.2026) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 01.01.2027.
  2. § 188 Abs. 3 BGBDen 31. gibt es im Zielmonat nicht. Die Frist endet deshalb mit Ablauf des letzten Tages dieses Monats: 30.06.2027.

Woraus das folgt

Sechs Wochen ab dem Tag, an dem Sie vom Erbfall und dem Grund Ihrer Berufung erfahren haben (§ 1944 Abs. 1 BGB). Sechs Monate sind es, wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz im Ausland hatte oder Sie sich beim Fristbeginn im Ausland aufhielten (§ 1944 Abs. 3 BGB).

Zu beachten
Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt und muss dort innerhalb der Frist eingehen. Sie ist notariell zu beglaubigen oder zur Niederschrift des Gerichts zu erklären.

Anderer Tag, andere Frist

Dieselbe Rechnung mit Ihrem eigenen Datum, ohne dass etwas gespeichert wird:

Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach § 1944 Abs. 1 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.