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6 Monate ab dem 24.11.2024

Wann endet eine Frist von 6 Monaten, die am 24.11.2024 anknüpft?

Die Frist endet mit Ablauf des

24. Mai 2025

Gerechnet als Ereignisfrist: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).

Wählen Sie einen Tag vom 01.01.2023 bis 31.12.2028.

Der Rechenweg

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (24.11.2024) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 25.11.2024.
  2. § 188 Abs. 2 BGBDie Frist von 6 Monaten endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag durch seine Zahl entspricht: 24.05.2025.

Mit der Werktagsregel des § 193 BGB

Örtliche Feiertage sind nicht berücksichtigt. Geprüft werden Samstag, Sonntag und bundesweite Feiertage. Der Erklärungs- oder Leistungsort ist unbekannt; das angezeigte Datum kann sich deshalb noch verschieben. Prüfen Sie die dort geltenden Feiertage und die für Ihren Vorgang maßgebliche Regel. Örtliche Feiertagsprüfung vorbereiten

Der 24.05.2025 ist ein Samstag: Die Frist endet deshalb erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 193 BGB).

Mit § 193 BGB endet die Frist am

26. Mai 2025

§ 193 BGB gilt für Erklärungs- und Leistungsfristen sowie entsprechend für Verjährungsfristen (BGH, XI ZR 172/13, Rn. 10). Aufbewahrungszeiträume werden dadurch nicht verlängert. Welche Regel Ihren Fall betrifft, ist gesondert zu prüfen.

Welche Norm die Verschiebung trägt, hängt vom Rechtsgebiet ab: § 193 BGB im Zivilrecht, § 108 Abs. 3 AO im Steuerrecht, § 64 Abs. 3 SGG im Sozialrecht, § 31 Abs. 3 VwVfG im Verwaltungsverfahren. Der Wortlaut ist in allen vier gleich.

Wenn der 24.11.2024 der erste Tag der Frist ist

Manche Fristen beginnen mit einem Tag, statt an ein Ereignis anzuknüpfen (§ 187 Abs. 2 BGB). Dann zählt dieser Tag mit, und die Frist endet einen Tag früher.

Als Beginnfrist endet sie am

23. Mai 2025
Zu beachten
Welche Dauer für Ihren Fall gilt und ob der Tag des Ereignisses mitzählt, steht im Gesetz zu Ihrem Vorgang. Diese Seite rechnet die Frist, sie sucht sie nicht.

Andere Dauer, anderer Tag

7 Tage14 Tage30 Tage1 Woche2 Wochen3 Wochen4 Wochen6 Wochen1 Monat2 Monate3 Monate1 Jahr2 Jahre3 Jahre5 Jahre10 Jahre

Datum und Dauer in den Rechner übernehmen, dort prüfen oder ändern und anschließend eine Kalenderdatei herunterladen. Wählen Sie ausdrücklich, welche der beiden gezeigten Ereignisfristen Sie übernehmen:

Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.