30 Tage ab dem 20.09.2026
Wann endet eine Frist von 30 Tagen, die am 20.09.2026 anknüpft?
Die Frist endet mit Ablauf des
20. Oktober 2026Gerechnet als Ereignisfrist: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (20.09.2026) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 21.09.2026.
- § 188 Abs. 1 BGBEine nach Tagen bestimmte Frist endet mit Ablauf des letzten Tages. Die Frist von 30 Tagen beginnt am 21.09.2026 und endet am 20.10.2026.
Mit der Werktagsregel des § 193 BGB
Örtliche Feiertage sind nicht berücksichtigt. Geprüft werden Samstag, Sonntag und bundesweite Feiertage. Der Erklärungs- oder Leistungsort ist unbekannt; das angezeigte Datum kann sich deshalb noch verschieben. Prüfen Sie die dort geltenden Feiertage und die für Ihren Vorgang maßgebliche Regel. Örtliche Feiertagsprüfung vorbereiten
Der 20.10.2026 ist nach der bundesweiten Rechnung ein Werktag. Die Werktagsregel des § 193 BGB ändert hier nichts.
Welche Norm die Verschiebung trägt, hängt vom Rechtsgebiet ab: § 193 BGB im Zivilrecht, § 108 Abs. 3 AO im Steuerrecht, § 64 Abs. 3 SGG im Sozialrecht, § 31 Abs. 3 VwVfG im Verwaltungsverfahren. Der Wortlaut ist in allen vier gleich.
Wenn der 20.09.2026 der erste Tag der Frist ist
Manche Fristen beginnen mit einem Tag, statt an ein Ereignis anzuknüpfen (§ 187 Abs. 2 BGB). Dann zählt dieser Tag mit, und die Frist endet einen Tag früher.
Als Beginnfrist endet sie am
19. Oktober 2026- § 187 Abs. 1 BGB
- § 187 Abs. 2 BGB
- § 188 BGB
- § 193 BGB
Welche Dauer für Ihren Fall gilt und ob der Tag des Ereignisses mitzählt, steht im Gesetz zu Ihrem Vorgang. Diese Seite rechnet die Frist, sie sucht sie nicht.
Andere Dauer, anderer Tag
Datum und Dauer in den Rechner übernehmen, dort prüfen oder ändern und anschließend eine Kalenderdatei herunterladen. Wählen Sie ausdrücklich, welche der beiden gezeigten Ereignisfristen Sie übernehmen:
- Ohne Werktagsregel weiterrechnen30 Tage ab 20.09.2026, Ereignistag zählt nicht mit.Datum und Dauer übernehmen →
- Mit Werktagsregel weiterrechnen30 Tage ab 20.09.2026, Verschiebung gemäß § 193 BGB. Anwendbarkeit selbst prüfen.Datum, Dauer und Werktagsregel übernehmen →
Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.