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2 Wochen ab dem 09.07.2025

Wann endet eine Frist von 2 Wochen, die am 09.07.2025 anknüpft?

Die Frist endet mit Ablauf des

23. Juli 2025

Gerechnet als Ereignisfrist: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).

Wählen Sie einen Tag vom 01.01.2023 bis 31.12.2028.

Der Rechenweg

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (09.07.2025) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 10.07.2025.
  2. § 188 Abs. 2 BGBEine nach Wochen bestimmte Frist endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche, der dem Ereignistag durch seine Benennung entspricht: 23.07.2025.

Mit der Werktagsregel des § 193 BGB

Örtliche Feiertage sind nicht berücksichtigt. Geprüft werden Samstag, Sonntag und bundesweite Feiertage. Der Erklärungs- oder Leistungsort ist unbekannt; das angezeigte Datum kann sich deshalb noch verschieben. Prüfen Sie die dort geltenden Feiertage und die für Ihren Vorgang maßgebliche Regel. Örtliche Feiertagsprüfung vorbereiten

Der 23.07.2025 ist nach der bundesweiten Rechnung ein Werktag. Die Werktagsregel des § 193 BGB ändert hier nichts.

Welche Norm die Verschiebung trägt, hängt vom Rechtsgebiet ab: § 193 BGB im Zivilrecht, § 108 Abs. 3 AO im Steuerrecht, § 64 Abs. 3 SGG im Sozialrecht, § 31 Abs. 3 VwVfG im Verwaltungsverfahren. Der Wortlaut ist in allen vier gleich.

Wenn der 09.07.2025 der erste Tag der Frist ist

Manche Fristen beginnen mit einem Tag, statt an ein Ereignis anzuknüpfen (§ 187 Abs. 2 BGB). Dann zählt dieser Tag mit, und die Frist endet einen Tag früher.

Als Beginnfrist endet sie am

22. Juli 2025
Zu beachten
Welche Dauer für Ihren Fall gilt und ob der Tag des Ereignisses mitzählt, steht im Gesetz zu Ihrem Vorgang. Diese Seite rechnet die Frist, sie sucht sie nicht.

Andere Dauer, anderer Tag

7 Tage14 Tage30 Tage1 Woche3 Wochen4 Wochen6 Wochen1 Monat2 Monate3 Monate6 Monate1 Jahr2 Jahre3 Jahre5 Jahre10 Jahre

Datum und Dauer in den Rechner übernehmen, dort prüfen oder ändern und anschließend eine Kalenderdatei herunterladen. Wählen Sie ausdrücklich, welche der beiden gezeigten Ereignisfristen Sie übernehmen:

Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.