2 Wochen ab dem 08.12.2023
Wann endet eine Frist von 2 Wochen, die am 08.12.2023 anknüpft?
Die Frist endet mit Ablauf des
22. Dezember 2023Gerechnet als Ereignisfrist: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (08.12.2023) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 09.12.2023.
- § 188 Abs. 2 BGBEine nach Wochen bestimmte Frist endet mit Ablauf des Tages der letzten Woche, der dem Ereignistag durch seine Benennung entspricht: 22.12.2023.
Mit der Werktagsregel des § 193 BGB
Örtliche Feiertage sind nicht berücksichtigt. Geprüft werden Samstag, Sonntag und bundesweite Feiertage. Der Erklärungs- oder Leistungsort ist unbekannt; das angezeigte Datum kann sich deshalb noch verschieben. Prüfen Sie die dort geltenden Feiertage und die für Ihren Vorgang maßgebliche Regel. Örtliche Feiertagsprüfung vorbereiten
Der 22.12.2023 ist nach der bundesweiten Rechnung ein Werktag. Die Werktagsregel des § 193 BGB ändert hier nichts.
Welche Norm die Verschiebung trägt, hängt vom Rechtsgebiet ab: § 193 BGB im Zivilrecht, § 108 Abs. 3 AO im Steuerrecht, § 64 Abs. 3 SGG im Sozialrecht, § 31 Abs. 3 VwVfG im Verwaltungsverfahren. Der Wortlaut ist in allen vier gleich.
Wenn der 08.12.2023 der erste Tag der Frist ist
Manche Fristen beginnen mit einem Tag, statt an ein Ereignis anzuknüpfen (§ 187 Abs. 2 BGB). Dann zählt dieser Tag mit, und die Frist endet einen Tag früher.
Als Beginnfrist endet sie am
21. Dezember 2023- § 187 Abs. 1 BGB
- § 187 Abs. 2 BGB
- § 188 BGB
- § 193 BGB
Welche Dauer für Ihren Fall gilt und ob der Tag des Ereignisses mitzählt, steht im Gesetz zu Ihrem Vorgang. Diese Seite rechnet die Frist, sie sucht sie nicht.
Andere Dauer, anderer Tag
Datum und Dauer in den Rechner übernehmen, dort prüfen oder ändern und anschließend eine Kalenderdatei herunterladen. Wählen Sie ausdrücklich, welche der beiden gezeigten Ereignisfristen Sie übernehmen:
- Ohne Werktagsregel weiterrechnen2 Wochen ab 08.12.2023, Ereignistag zählt nicht mit.Datum und Dauer übernehmen →
- Mit Werktagsregel weiterrechnen2 Wochen ab 08.12.2023, Verschiebung gemäß § 193 BGB. Anwendbarkeit selbst prüfen.Datum, Dauer und Werktagsregel übernehmen →
Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.