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2 Jahre ab dem 13.03.2027

Wann endet eine Frist von 2 Jahre, die am 13.03.2027 anknüpft?

Die Frist endet mit Ablauf des

13. März 2029

Gerechnet als Ereignisfrist: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).

Der Rechenweg

  1. § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (13.03.2027) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 14.03.2027.
  2. § 188 Abs. 2 BGBDie Frist von 2 Jahren endet mit Ablauf des Tages, der dem Ereignistag durch seine Zahl entspricht: 13.03.2029.

Mit der Werktagsregel des § 193 BGB

Der 13.03.2029 ist ein Werktag. Die Werktagsregel des § 193 BGB ändert hier nichts.

Welche Norm die Verschiebung trägt, hängt vom Rechtsgebiet ab: § 193 BGB im Zivilrecht, § 108 Abs. 3 AO im Steuerrecht, § 64 Abs. 3 SGG im Sozialrecht, § 31 Abs. 3 VwVfG im Verwaltungsverfahren. Der Wortlaut ist in allen vier gleich.

Wenn der 13.03.2027 der erste Tag der Frist ist

Manche Fristen beginnen mit einem Tag, statt an ein Ereignis anzuknüpfen (§ 187 Abs. 2 BGB). Dann zählt dieser Tag mit, und die Frist endet einen Tag früher.

Als Beginnfrist endet sie am

12. März 2029
Zu beachten
Welche Dauer für Ihren Fall gilt und ob der Tag des Ereignisses mitzählt, steht im Gesetz zu Ihrem Vorgang. Diese Seite rechnet die Frist, sie sucht sie nicht.

Andere Dauer, anderer Tag

7 Tage14 Tage30 Tage1 Woche2 Wochen3 Wochen4 Wochen6 Wochen1 Monat2 Monate3 Monate6 Monate1 Jahr3 Jahre5 Jahre10 Jahre

Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.