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Frist berechnen

Wann endet meine Frist?

Der allgemeine Fristenrechner nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch: Tag eingeben, Dauer wählen, Fristende ablesen. Gerechnet wird nach §§ 187 und 188 BGB, auf Wunsch mit der Werktagsregel des § 193 BGB.

Zum Beispiel der Tag, an dem Ihnen ein Schreiben zugegangen ist.

Läuft die Frist ab einem Ereignis, etwa dem Zugang eines Schreibens, zählt dieser Tag nicht mit. Nur wenn eine Frist ausdrücklich mit dem Beginn eines Tages anfängt, wird er mitgezählt.

Fundstellen

Welche Dauer für Ihren Fall gilt und ob der Ereignistag mitzählt, steht im Gesetz zu Ihrem Vorgang. Dieser Rechner rechnet die Frist, er sucht sie nicht.

Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.