14 Tage ab dem 06.10.2028
Wann endet eine Frist von 14 Tage, die am 06.10.2028 anknüpft?
Die Frist endet mit Ablauf des
20. Oktober 2028Gerechnet als Ereignisfrist: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (06.10.2028) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 07.10.2028.
- § 188 Abs. 1 BGBEine nach Tagen bestimmte Frist endet mit Ablauf des letzten Tages. Die Frist von 14 Tagen beginnt am 07.10.2028 und endet am 20.10.2028.
Mit der Werktagsregel des § 193 BGB
Der 20.10.2028 ist ein Werktag. Die Werktagsregel des § 193 BGB ändert hier nichts.
Welche Norm die Verschiebung trägt, hängt vom Rechtsgebiet ab: § 193 BGB im Zivilrecht, § 108 Abs. 3 AO im Steuerrecht, § 64 Abs. 3 SGG im Sozialrecht, § 31 Abs. 3 VwVfG im Verwaltungsverfahren. Der Wortlaut ist in allen vier gleich.
Wenn der 06.10.2028 der erste Tag der Frist ist
Manche Fristen beginnen mit einem Tag, statt an ein Ereignis anzuknüpfen (§ 187 Abs. 2 BGB). Dann zählt dieser Tag mit, und die Frist endet einen Tag früher.
Als Beginnfrist endet sie am
19. Oktober 2028- § 187 Abs. 1 BGB
- § 187 Abs. 2 BGB
- § 188 BGB
- § 193 BGB
Welche Dauer für Ihren Fall gilt und ob der Tag des Ereignisses mitzählt, steht im Gesetz zu Ihrem Vorgang. Diese Seite rechnet die Frist, sie sucht sie nicht.
Andere Dauer, anderer Tag
Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.