14 Tage ab dem 26.02.2023
Wann endet eine Frist von 14 Tage, die am 26.02.2023 anknüpft?
Die Frist endet mit Ablauf des
12. März 2023Gerechnet als Ereignisfrist: Der Tag des Ereignisses zählt nicht mit (§ 187 Abs. 1 BGB).
Der Rechenweg
- § 187 Abs. 1 BGBDer Tag des Ereignisses (26.02.2023) zählt nicht mit. Die Frist beginnt am 27.02.2023.
- § 188 Abs. 1 BGBEine nach Tagen bestimmte Frist endet mit Ablauf des letzten Tages. Die Frist von 14 Tagen beginnt am 27.02.2023 und endet am 12.03.2023.
Mit der Werktagsregel des § 193 BGB
Der 12.03.2023 ist ein Sonntag: Die Frist endet deshalb erst mit Ablauf des nächsten Werktags (§ 193 BGB).
Mit § 193 BGB endet die Frist am
13. März 2023Die Werktagsregel gilt, wo an dem Tag etwas zu tun ist. Bei einer Verjährungs- oder Aufbewahrungsfrist gilt sie nicht: Dort ist nichts zu tun, dort läuft nur ein Zustand ab.
Welche Norm die Verschiebung trägt, hängt vom Rechtsgebiet ab: § 193 BGB im Zivilrecht, § 108 Abs. 3 AO im Steuerrecht, § 64 Abs. 3 SGG im Sozialrecht, § 31 Abs. 3 VwVfG im Verwaltungsverfahren. Der Wortlaut ist in allen vier gleich.
Wenn der 26.02.2023 der erste Tag der Frist ist
Manche Fristen beginnen mit einem Tag, statt an ein Ereignis anzuknüpfen (§ 187 Abs. 2 BGB). Dann zählt dieser Tag mit, und die Frist endet einen Tag früher.
Als Beginnfrist endet sie am
11. März 2023- § 187 Abs. 1 BGB
- § 187 Abs. 2 BGB
- § 188 BGB
- § 193 BGB
Welche Dauer für Ihren Fall gilt und ob der Tag des Ereignisses mitzählt, steht im Gesetz zu Ihrem Vorgang. Diese Seite rechnet die Frist, sie sucht sie nicht.
Andere Dauer, anderer Tag
Diese Seite ist eine RECHNUNG, keine Rechtsberatung. Gerechnet wird nach §§ 187, 188 BGB; maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung und der Sachverhalt Ihres Falls. Der Fristenatlas dokumentiert Fristen, er berät nicht.