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Verjährung von Mängelansprüchen beim Werkvertrag

Wann verjähren meine Mängelansprüche gegen den Handwerker?

Zwei Jahre ab der Abnahme bei einem sachbezogenen Werk (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB), fünf Jahre bei einem Bauwerk (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Verjährung beginnt mit der Abnahme (§ 634a Abs. 2 BGB).

Der Tag, an dem Sie die Leistung als vertragsgemäß entgegengenommen haben.

Fundstellen

Eine Verjährungsfrist wird nicht nach § 193 BGB verschoben: Sie bemisst einen Zustand und verlangt keine Handlung an ihrem letzten Tag. Hat der Unternehmer den Mangel arglistig verschwiegen, gilt § 634a Abs. 3 BGB; ob Arglist vorliegt, stellt dieser Rechner nicht fest. Ist die VOB/B vereinbart, können kürzere Fristen gelten.

Wenn aus der Frist ein Vorgang wird

MängelPilotMängelPilot führt vom dokumentierten Mangel zum wirksamen Schreiben: Mängelrüge mit Nachfrist, Einwendung ...maengelpilot24.de →

Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.