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Antwortfrist auf eine Auskunftsanfrage nach der DSGVO

Wie lange hat ein Unternehmen Zeit, auf meine Auskunftsanfrage zu antworten?

Ein Monat ab Eingang der Anfrage (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Die Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn die Anfrage komplex ist; über die Verlängerung ist innerhalb des ersten Monats zu unterrichten.

Der Tag, an dem die Anfrage beim Verantwortlichen angekommen ist.

Fundstellen

Die Fristenverordnung der Union gilt statt der §§ 187 ff. BGB, ist im Wortlaut aber gleichlautend. Die Transparenz-Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (WP260 rev.01, Rn. 41) nennen genau diese Rechnung.

Wenn aus der Frist ein Vorgang wird

BetroffenenRecht24BetroffenenRecht24 nimmt Betroffenenanfragen über einen öffentlichen Kanal mit Vorgangs-Code entgegen ...betroffenenrecht24.de →

Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.