Antwortfrist auf eine Auskunftsanfrage nach der DSGVO
Wie lange hat ein Unternehmen Zeit, auf meine Auskunftsanfrage zu antworten?
Ein Monat ab Eingang der Anfrage (Art. 12 Abs. 3 DSGVO). Die Frist kann um zwei weitere Monate verlängert werden, wenn die Anfrage komplex ist; über die Verlängerung ist innerhalb des ersten Monats zu unterrichten.
Fundstellen
- Art. 12 Abs. 3 DSGVO
- Art. 12 Abs. 3 Satz 3 DSGVO
- Art. 3 Abs. 2 VO (EWG, Euratom) Nr. 1182/71
- Art. 3 Abs. 4 VO (EWG, Euratom) Nr. 1182/71
Die Fristenverordnung der Union gilt statt der §§ 187 ff. BGB, ist im Wortlaut aber gleichlautend. Die Transparenz-Leitlinien des Europäischen Datenschutzausschusses (WP260 rev.01, Rn. 41) nennen genau diese Rechnung.
Wenn aus der Frist ein Vorgang wird
BetroffenenRecht24BetroffenenRecht24 nimmt Betroffenenanfragen über einen öffentlichen Kanal mit Vorgangs-Code entgegen ...betroffenenrecht24.de →Diese Auskunft dokumentiert eine gesetzliche Frist und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Gesetzestext in seiner jeweils geltenden Fassung; welche Frist auf Ihren Fall passt, entscheidet Ihr Fall.