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Wohnung abmelden

Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.

Wohnung abmelden: zuständig ist Meldebehörde der bisherigen Gemeinde.

Frist
frühestens eine Woche vor Auszug, spätestens zwei Wochen danach
Wen es trifft
Privatpersonen
Bei Versäumnis
Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG, Geldbuße bis 1.000 € (§ 54 Abs. 3 BMG).

Fundstellen

Wenn daraus ein Vorgang wird

AntragsWerk24AntragsWerk24 füllt die Formulare für Umzug und Gewerbe aus einmal erfassten Angaben, nennt zu jedem Vorgang ...antragswerk24.de →

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