Wohnung abmelden
Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.
Wohnung abmelden: zuständig ist Meldebehörde der bisherigen Gemeinde.
- Frist
- frühestens eine Woche vor Auszug, spätestens zwei Wochen danach
- Wen es trifft
- Privatpersonen
- Bei Versäumnis
- Ordnungswidrigkeit nach § 54 Abs. 2 Nr. 1 BMG, Geldbuße bis 1.000 € (§ 54 Abs. 3 BMG).
Fundstellen
Wenn daraus ein Vorgang wird
AntragsWerk24AntragsWerk24 füllt die Formulare für Umzug und Gewerbe aus einmal erfassten Angaben, nennt zu jedem Vorgang ...antragswerk24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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