Rundfunkbeitrag ummelden
Anlassbezogen Fällig wird die Pflicht durch ein Ereignis, nicht durch Zeitablauf.
Rundfunkbeitrag ummelden: zuständig ist zuständige Landesrundfunkanstalt.
- Frist
- unverzüglich nach Einzug
- Wen es trifft
- Privatpersonen
- Bei Versäumnis
- Der Beitrag wird ab dem Innehaben der Wohnung festgesetzt, auch rückwirkend. Die Verletzung der Anzeigepflicht ist landesrechtlich bußgeldbewehrt.
Fundstellen
- § 8 Abs. 1 RBStV
Wenn daraus ein Vorgang wird
AntragsWerk24AntragsWerk24 füllt die Formulare für Umzug und Gewerbe aus einmal erfassten Angaben, nennt zu jedem Vorgang ...antragswerk24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.