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Rundfunkbeitrag ummelden

Anlassbezogen Fällig wird die Pflicht durch ein Ereignis, nicht durch Zeitablauf.

Rundfunkbeitrag ummelden: zuständig ist zuständige Landesrundfunkanstalt.

Frist
unverzüglich nach Einzug
Wen es trifft
Privatpersonen
Bei Versäumnis
Der Beitrag wird ab dem Innehaben der Wohnung festgesetzt, auch rückwirkend. Die Verletzung der Anzeigepflicht ist landesrechtlich bußgeldbewehrt.

Fundstellen

Wenn daraus ein Vorgang wird

AntragsWerk24AntragsWerk24 füllt die Formulare für Umzug und Gewerbe aus einmal erfassten Angaben, nennt zu jedem Vorgang ...antragswerk24.de →

Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von AntragsWerk24 (src/lib/antragswerk/rules.js) und werden von dort übernommen, nicht hier gepflegt.

Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.