Fahrzeug ummelden
Anlassbezogen Fällig wird die Pflicht durch ein Ereignis, nicht durch Zeitablauf.
Fahrzeug ummelden: zuständig ist Zulassungsbehörde am neuen Wohnort.
- Frist
- unverzüglich nach dem Umzug
- Wen es trifft
- Privatpersonen
- Bei Versäumnis
- Die unterlassene Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach der FZV und wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Fundstellen
- § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FZV
Wenn daraus ein Vorgang wird
AntragsWerk24AntragsWerk24 füllt die Formulare für Umzug und Gewerbe aus einmal erfassten Angaben, nennt zu jedem Vorgang ...antragswerk24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
AntragsWerk24 (src/lib/antragswerk/rules.js) und werden von dort
übernommen, nicht hier gepflegt.
Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.