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Fahrzeug ummelden

Anlassbezogen Fällig wird die Pflicht durch ein Ereignis, nicht durch Zeitablauf.

Fahrzeug ummelden: zuständig ist Zulassungsbehörde am neuen Wohnort.

Frist
unverzüglich nach dem Umzug
Wen es trifft
Privatpersonen
Bei Versäumnis
Die unterlassene Anzeige ist eine Ordnungswidrigkeit nach der FZV und wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld geahndet.

Fundstellen

Wenn daraus ein Vorgang wird

AntragsWerk24AntragsWerk24 füllt die Formulare für Umzug und Gewerbe aus einmal erfassten Angaben, nennt zu jedem Vorgang ...antragswerk24.de →

Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von AntragsWerk24 (src/lib/antragswerk/rules.js) und werden von dort übernommen, nicht hier gepflegt.

Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.