Gewerbe anmelden
Feste Frist Eine Vorschrift oder eine Unfallverhütungsvorschrift nennt die Zahl selbst. Kürzere Abstände bleiben möglich, längere nicht.
Gewerbe anmelden: zuständig ist Gewerbeamt der Gemeinde.
- Frist
- gleichzeitig mit Beginn des Betriebs
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
- Bei Versäumnis
- Ordnungswidrigkeit nach § 146 Abs. 2 Nr. 1 GewO, Geldbuße bis 1.000 € (§ 146 Abs. 3 GewO).
Fundstellen
Wenn daraus ein Vorgang wird
AntragsWerk24AntragsWerk24 füllt die Formulare für Umzug und Gewerbe aus einmal erfassten Angaben, nennt zu jedem Vorgang ...antragswerk24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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