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Unfälle erfassen

Anlassbezogen Fällig wird die Pflicht durch ein Ereignis, nicht durch Zeitablauf.

Unfälle erfassen, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, dass er für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeitsunfähig wird.

Frist
Bei Eintritt des Unfalls
Gilt ab
Ab dem ersten Beschäftigten. Erfasst wird ab mehr als drei Tagen Arbeits- oder Dienstunfähigkeit.
Wen es trifft
Betriebe und Selbstständige

Fundstellen

Was hier oft falsch steht

Wenn daraus ein Vorgang wird

GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →

Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort übernommen, nicht hier gepflegt.

Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.