Psychische Belastung beurteilen
Aus Ihrer Beurteilung Die Vorschrift verlangt die Sache, überlässt Ihnen aber das Intervall. Was Sie festlegen, muss aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung folgen und dort stehen.
Psychische Belastungen bei der Arbeit als eine der Gefährdungsquellen des § 5 Abs. 3 ArbSchG mitbeurteilen.
- Frist
- Teil der Gefährdungsbeurteilung, kein eigenes Intervall
- Gilt ab
- Ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Beschäftigten-Schwelle.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Sie steht seit 2013 ausdrücklich im Gesetz. Eine Beurteilung, die sie auslässt, ist unvollständig, auch in einem Betrieb mit drei Leuten.
- Es gibt dafür kein eigenes Verfahren und keine vorgeschriebene Methode.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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