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Prüfung überwachungs­bedürftiger Anlagen

Höchstfrist Die Frist bestimmen Sie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Die genannte Zahl ist die Obergrenze, die Sie dabei nicht überschreiten dürfen.

Aufzugsanlagen, Druckanlagen und Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen wiederkehrend prüfen lassen.

Frist
Aufzug 2 Jahre, Explosionsschutz 6/3/1 Jahre, Druckanlagen nach Tabelle
Gilt ab
Greift auch OHNE Beschäftigte: § 2 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrSichV stellt dem Arbeitgeber gleich, wer eine solche Anlage zu gewerblichen Zwecken verwendet.
Wen es trifft
Betriebe und Selbstständige

Fundstellen

Was hier oft falsch steht

Wenn daraus ein Vorgang wird

GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →

Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort übernommen, nicht hier gepflegt.

Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.