Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel
Richtwert Die Zahl steht in einem Regelwerk mit Vermutungswirkung oder in einer Durchführungsanweisung. Wer sie einhält, ist auf der sicheren Seite; wer abweicht, begründet es.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in bestimmten Zeitabständen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen lassen.
- Frist
- Ortsfest 4 Jahre, ortsveränderlich 6 Monate (Baustelle 3 Monate)
- Gilt ab
- Ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Beschäftigten-Schwelle.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
- § 5 Abs. 1 DGUV Vorschrift 3
- Durchführungsanweisungen zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 DGUV Vorschrift 3, Tabellen 1 A und 1 B
Was hier oft falsch steht
- § 5 DGUV Vorschrift 3 nennt selbst keine Zahl: Die Fristen sind so zu bemessen, dass entstehende Mängel rechtzeitig festgestellt werden.
- Die bekannten Tabellen 1 A und 1 B stehen in den Durchführungsanweisungen von April 1997, NICHT in der DGUV Information 203-071. Die 203-071 verweist nur darauf und nennt die Werte Richtwerte mit orientierendem Charakter.
- Tabelle 1 B trägt die Spaltenüberschrift „Prüffrist Richt- und Maximalwerte“: Richtwert 6 Monate, auf Baustellen 3 Monate; Maximalwerte ein Jahr für Baustellen, Fertigungsstätten und Werkstätten, zwei Jahre für Büros. Bei einer Fehlerquote unter 2 % darf verlängert werden.
- Die verbreitete Aussage „elektrische Geräte müssen jährlich geprüft werden“ ist in dieser Form nicht belegbar.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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