Wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln
Aus Ihrer Beurteilung Die Vorschrift verlangt die Sache, überlässt Ihnen aber das Intervall. Was Sie festlegen, muss aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung folgen und dort stehen.
Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, wiederkehrend durch eine befähigte Person prüfen lassen.
- Frist
- Sie legen die Frist fest
- Gilt ab
- Ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Beschäftigten-Schwelle.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Der häufigste Irrtum des ganzen Arbeitsschutzrechts: § 14 BetrSichV nennt KEINE Zahl. Maßstab ist die sichere Verwendung bis zur nächsten Prüfung.
- Für die in Anhang 3 BetrSichV genannten Arbeitsmittel (unter anderem Krane und Flüssiggasanlagen) wirkt die dortige Frist zusätzlich als Höchstfrist.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort
übernommen, nicht hier gepflegt.
Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.