Mutterschutz-Gefährdungsbeurteilung
Dauerpflicht Es gibt kein Intervall. Der Zustand muss laufend bestehen.
Für jede Tätigkeit beurteilen, ob Schutzmaßnahmen erforderlich sind, ob eine Umgestaltung nötig ist oder ob eine Fortführung nicht möglich ist.
- Gilt ab
- Keine Beschäftigtenzahl. Das MuSchG knüpft an das Beschäftigungsverhältnis an, nicht an die Betriebsgröße.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Die Beurteilung ist für JEDE Tätigkeit vorzunehmen, und zwar unabhängig davon, ob gerade eine schwangere oder stillende Frau beschäftigt ist. Das ist der Teil, der in Kleinbetrieben fast überall fehlt.
- Erst die Mitteilung einer Schwangerschaft löst die konkrete Pflicht aus, und zwar „unverzüglich“ und ohne Frist in Tagen.
- Besteht keine Gefährdung, kann das in der bestehenden Dokumentation nach dem ArbSchG vermerkt werden.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort
übernommen, nicht hier gepflegt.
Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.