Gefährdungsbeurteilung
Anlassbezogen Fällig wird die Pflicht durch ein Ereignis, nicht durch Zeitablauf.
Beurteilen, welche Gefährdungen bei der Arbeit bestehen, und ermitteln, welche Maßnahmen erforderlich sind.
- Frist
- Vor Aufnahme der Tätigkeit; danach bei Änderungen
- Gilt ab
- Ab dem ersten Beschäftigten. Es gibt keine Beschäftigten-Schwelle.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Weder das ArbSchG noch die BetrSichV nennen für die Überprüfung eine Frist in Jahren. Wer eine jährliche Pflicht behauptet, verschärft die Rechtslage.
- § 5 Abs. 2 ArbSchG lässt bei gleichartigen Arbeitsbedingungen die Beurteilung eines Arbeitsplatzes genügen.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.