Wartung der Feuerlöscher
Richtwert Die Zahl steht in einem Regelwerk mit Vermutungswirkung oder in einer Durchführungsanweisung. Wer sie einhält, ist auf der sicheren Seite; wer abweicht, begründet es.
Feuerlöscheinrichtungen in regelmäßigen Abständen von einem Fachkundigen prüfen und warten lassen.
- Frist
- Alle zwei Jahre durch einen Fachkundigen
- Gilt ab
- Hängt am Vorhandensein der Feuerlöscheinrichtung, nicht an der Betriebsgröße.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Lässt der Hersteller LÄNGERE Fristen zu, dürfen Sie diese heranziehen. Nennt der Hersteller KÜRZERE, sind sie zu beachten. Die zwei Jahre sind deshalb eine Voreinstellung und keine Obergrenze.
- Die Technische Regel hat Vermutungswirkung: Eine andere Lösung ist zulässig, wenn damit mindestens dieselbe Sicherheit erreicht wird.
- Diese Wartung ersetzt NICHT die wiederkehrende Prüfung des Druckbehälters nach der BetrSichV. Das sind zwei getrennte Pflichten, und genau hier wird am häufigsten eine für die andere gehalten.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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