Ersthelfer benennen und ausbilden
Richtwert Die Zahl steht in einem Regelwerk mit Vermutungswirkung oder in einer Durchführungsanweisung. Wer sie einhält, ist auf der sicheren Seite; wer abweicht, begründet es.
Dafür sorgen, dass Ersthelfer in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen und ausgebildet sind.
- Frist
- Fortbildung „in der Regel“ alle zwei Jahre
- Gilt ab
- Ab 2 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer; über 20 anwesende 5 % in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 % in sonstigen Betrieben.
- Wen es trifft
- Betriebe und Selbstständige
Fundstellen
Was hier oft falsch steht
- Maßgeblich ist die Zahl der ANWESENDEN Versicherten, nicht die Kopfzahl auf der Lohnliste. Bei Schichtbetrieb zählt jede Schicht für sich.
- Die Zahl nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit dem Unfallversicherungsträger unterschritten werden, einseitig nicht.
- Die drei Wörter „in der Regel“ bei der Fortbildung gehören dazu: Es ist keine starre Frist.
Wenn daraus ein Vorgang wird
GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von
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