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Erste-Hilfe-Material bereithalten und erneuern

Anlassbezogen Fällig wird die Pflicht durch ein Ereignis, nicht durch Zeitablauf.

Erste-Hilfe-Material bereithalten und rechtzeitig ergänzen und erneuern.

Frist
Kein Intervall
Gilt ab
Ab dem ersten Beschäftigten. Gestaffelt ist nur die MENGE, und zwar als Richtwert.
Wen es trifft
Betriebe und Selbstständige

Fundstellen

Was hier oft falsch steht

Wenn daraus ein Vorgang wird

GBUPilotGBUPilot führt Kleinbetriebe durch alle sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung: Gefährdungen ermitteln ...gbupilot24.de →

Diese Angaben stammen aus dem geprüften Register von GBUPilot (src/lib/gbupilot/pflichtenregister.js) und werden von dort übernommen, nicht hier gepflegt.

Dieser Eintrag dokumentiert eine Pflicht und ihre Fundstelle und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Wortlaut in seiner jeweils geltenden Fassung.